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Begriffsdefinition bei frei verfügbarer Software



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->Elektronik

->Pyrotechnik

->Raketen

->DTAUS

->JAVA

->Links


Einteilung

Grob läßt sich die frei verfügbare Software in drei Klassen unterteilen:

  • PUBLIC DOMAIN
  • FREEWARE
  • SHAREWARE.

Obgleich eine verbindliche Begriffsbestimmung fehlt, lassen sich doch gewisse Grundregeln im Umgang mit solcher Software aufstellen. Die folgenden Definitionen versuchen, die in vielen README Dateien solcher Programme gefundenen Hinweise zusammenzufassen (teilweise unter Verwendung einer README Datei von J.Meissburger).

Public Domain

Public Domain stellt die im eigentlichen Sinne freie Software dar. Sie ist speziell im Unix Bereich eher selten anzutreffen.

Man darf die Software

  • persönlich und in eigenen Entwicklungen, auch kommerziell, nutzen,
  • für eigene Anwendungen modifizieren,
  • gegen geringe Kopierkosten vervielfältigen und weitergeben.

Man muß

  • die Software bei der Weitergabe als Original vollständig und unmodifiziert lassen,
  • bei Verwendung in Eigenentwicklungen alle Copyright-Vermerke der Autoren der Originalversion übernehmen.

Eigenentwicklungen auf Basis von Public Domain Software müssen auf Wunsch der Autoren der Originalsoftware an diese kostenfrei abgegeben werden, und zwar ohne Einschränkung der weiteren Verwendung oder Weitergabe.

Freeware

Der Autor hält das COPYRIGHT und alle anderen Rechte.

Man darf

  • die Programme frei für nicht-kommerzielle Anwendungen benutzen,
  • beliebig viele Kopien anfertigen und weitergeben.

Man darf nicht

  • die Programme in irgendeiner Form modifizieren,
  • die Programme ohne den DISCLAIMER bzw. die :hy.README-:ehy.Datei weitergeben,
  • mehr als die eigenen Kopierkosten für die Distribution fordern,
  • die Software kommerziell ohne Einwilligung des Urhebers nutzen.

Man braucht sich nicht zu registrieren und keine Lizenzgebühren zu zahlen. Insbesondere die GNU-Produkte fallen in die Kategorie Freeware (siehe die "GNU General Public License").

Shareware

Shareware ist Software, die frei erhältlich ist, die aber vom Anbieter kommerziell, d.h. gegen Bezahlung, vermarktet wird. Der Autor hält das COPYRIGHT und alle anderen Rechte. Der Hersteller bemüht sich um einen geregelten Update-Service und um technischen Support registrierter Anwender. Im allgemeinen sind die geforderten Beträge sehr gering gemessen an Umfang und Qualität der gelieferten Software.

Man darf

  • das Produkt installieren (meist in einer für Shareware typischen, in der Funktionalität leicht eingeschränkten Form),
  • das Produkt für einen begrenzten Zeitraum (ca. 30 Tage) benutzen und auf Brauchbarkeit testen,
  • das Produkt in der vollständigen, unmodifizierten Shareware-Version (d.h. ohne Passwörter) kostenlos weiteren Interessenten anbieten bzw. weitergeben.

Man darf nicht

  • die Software ohne Wissen und Zustimmung des Anbieters modifizieren oder im Rahmen eigener Entwicklungen, vor allem nicht kommerziell, nutzen.

Man muß,

  • falls das Produkt längerfristig eingesetzt wird, sich bzw. das Produkt beim Hersteller registrieren.
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