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Begriffsdefinition bei frei verfügbarer Software |
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EinteilungGrob läßt sich die frei verfügbare Software in drei Klassen unterteilen:
Obgleich eine verbindliche Begriffsbestimmung fehlt, lassen sich doch gewisse Grundregeln im Umgang mit solcher Software aufstellen. Die folgenden Definitionen versuchen, die in vielen README Dateien solcher Programme gefundenen Hinweise zusammenzufassen (teilweise unter Verwendung einer README Datei von J.Meissburger). Public DomainPublic Domain stellt die im eigentlichen Sinne freie Software dar. Sie ist speziell im Unix Bereich eher selten anzutreffen. Man darf die Software
Man muß
Eigenentwicklungen auf Basis von Public Domain Software müssen auf Wunsch der Autoren der Originalsoftware an diese kostenfrei abgegeben werden, und zwar ohne Einschränkung der weiteren Verwendung oder Weitergabe. FreewareDer Autor hält das COPYRIGHT und alle anderen Rechte. Man darf
Man darf nicht
Man braucht sich nicht zu registrieren und keine Lizenzgebühren zu zahlen. Insbesondere die GNU-Produkte fallen in die Kategorie Freeware (siehe die "GNU General Public License"). SharewareShareware ist Software, die frei erhältlich ist, die aber vom Anbieter kommerziell, d.h. gegen Bezahlung, vermarktet wird. Der Autor hält das COPYRIGHT und alle anderen Rechte. Der Hersteller bemüht sich um einen geregelten Update-Service und um technischen Support registrierter Anwender. Im allgemeinen sind die geforderten Beträge sehr gering gemessen an Umfang und Qualität der gelieferten Software. Man darf
Man darf nicht
Man muß,
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